Ehemaliger Bürger Lübecks, der von dort geflohen ist wegen Schulden "und umme ander untat willen“.[1] Hauptverdächtiger der Überfälle auf Nowgoroder Kaufleute auf der Newa im Frühsommer 1420.[2]

Leben

Namensvarianten: Wynike, Wynicke; Ghellerman, Gelreman, Ghelreman

Lebensdaten: mindestens 1400 -  1422

Herkunft: Lübeck[3]

Tätigkeitsgebiet: Lübeck, Ostsee, Newa

Verwandtschaft:

Tätigkeiten

Aktivitäten als Fehdehelfer:

Am 20. Juli 1420 erscheinen in Reval Nowgoroder Kaufleute und Wynicke Gellerman vor dem Rat. Die Nowgoroder klagen, sie seien auf der Newa von Seeräubern überfallen worden. Anschließend sagt Gellerman aus, dass er von den selben Seeräubern geschädigt worden sei. Ob er in dieser Situtation bereits explizit der Tat beschuldigt wird ist unklar. Jedenfalls glaubt der Rat von Reval seine Aussage und nimmt ihn nicht fest.[4] Erst am 26. August wird er in einem Brief Lübecks an Riga, Dorpat und Reval als Komplize von Vicke von Vitzen und Vicke Stralendorp bezeichnet, mit denen er den Überfall begangen haben soll. Lübeck wundert sich, dass Gellerman zwar befragt, aber nicht festgenommen wurde. Er habe sich zwar in Gegenwart der Kläger als Lübecker Bürger ausgegeben, sei dies aber schon lange nicht mehr, weil er aufgrund von Schulden mit Weib und Kindern aus der Stadt geflohen sei.[5] Auch an Nowgorod wird ein Schreiben geschickt, in dem sich Lübeck von Herzen entschuldigt und ankündigt, bekäme man Gellerman und seine Gesellen in die Finger, so würde man ihnen die Köpfe abhauen.[6] Einige der überfallenen russischen Kaufleute wurden bis nach Mecklenburg verschleppt und auf Schloss Eickhof festgehalten, 2 Meilen von Wismar entfernt. In Wismar wurden die ihnen geraubten Waren von den Tätern verkauft.[7] Mitte März 1421 beklagt ein Bote aus Nowgorod in Reval und Riga, dass die Entführten und ihre Waren in die Hansestädte gebracht worden und noch immer dort gefangen seien. Er belegt dies mit einem Brief des dänischen Königs und droht an, dass Nowgorod sich den Schaden von den Hansestädten zurückholen werde.[8] Diese beraten daraufhin über ein Waffenembargo oder einen Handelsboykott gegen Nowgorod.[9]

Das weitere Schicksal Gellermans ist unklar, da sein Name nicht mehr in den Akten auftaucht. Allerdings gibt es Dokumente, deren Inhalt an diesen Fall erinnert und die deshalb in Quelleneditionen mit seiner Person in Zusammenhang gebracht werden: So schreibt z.B. das Hansekontor in Nowgorod, die Stadt halte jemanden fest, den es schon längst in Ketten gelegt haben könnte, wenn nicht der Erzbischof für ihn eine Gnadenfrist von 14 Tagen erwirkt hätte. In dieser Zeit soll ein Bote zu den Hansestädten und zur Beilegung der Sache beitragen. Der Deutsche Kaufmann in Nowgorod habe sich hierfür eingesetzt und werde deshalb jetzt unter Druck gesetzt. Der erlittene Schaden müsse geregelt werden, denn niemand habe Lust den Kopf dafür hinzuhalten.[10]

Status: verschuldeter ehemaliger Bürger Lübecks[11]

Fahrgemeinschaften: Vicke von Vitzen, Vicke Stralendorp

Auftraggeber:

Angaben zu Schiff und Besatzung:

Sonstige Tätigkeiten:

Sonstiges

Erste Erwähnung in den Quellen am 16. November 1417, als Cort Beerman eine "rechte Urfehde" gegen Lübeck erklärt, nachdem er in ihrem Gewahrsam eingesessen hat. Hintergrund waren Schulden zwischen Beerman und Gellerman.[12]

Quellen

Verein für hansische Geschichte (Hrsg.): Hanserecesse. Abt. 1, Die Recesse und andere Akten der Hansetage: 1256 – 1430. Leipzig: Duncker & Humblot, 1870ff.

Bunge, Georg von u.a.: Liv-, Esth- und Kurländisches Urkundenbuch. Nebst Regesten. Bd. 1-24. Reval 1853-1914.

Verein für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde (Hrsg.): Lübeckisches Urkundenbuch. Urkundenbuch der Stadt Lübeck. Lübeck 1843ff.

Literatur

Lisch, Georg Christian Friedrich: Zur Geschichte der Vitalienbrüder, in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 23, 1858, S. 146-149.

Clarus: Bartholomäus Voet, 2012, S. 107.


Einzelnachweise

  1. HR 1.7: 487

  2. HR 1.7: 134

  3. HR 1.7: 136f., 487.

  4. HR 1.7: 134.

  5. HR 1.7: 136. LivEstKurlUB 5: 2499. LübUB 6: 270.

  6. HR 1.7: 137.

  7. Lisch, S. 147f. HR 1.7: 258f. LübUB 6: 270.

  8. LübUB 6: 812f.

  9. LübUB 6: 309, 815.

  10. HR 1.7: 824.

  11. HR 1.7: 136f., 487.

  12. LübUB 5: 636


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